Ðåôåðàòû - Àôîðèçìû - Ñëîâàðè
Ðóññêèå, áåëîðóññêèå è àíãëèéñêèå ñî÷èíåíèÿ
Ðóññêèå è áåëîðóññêèå èçëîæåíèÿ
 
Ó íàñ åñòü íåñêîëüêî ðàáîò íà äàííóþ òåìó. Âû ìîæåòå ñîçäàòü ñâîþ óíèêàëüíóþ ðàáîòó îáúåäèíèâ ôðàãìåíòû èç óæå ñóùåñòâóþùèõ:
  1. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû è èõ èñòîðè÷åñêîå ðàçâèòèå 81.4 Êá.
  2. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû 16.7 Êá.
  3. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû Ìîëäîâû, ÑØÀ è Èòàëèè 47.9 Êá.
  4. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû 80.7 Êá.
  5. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû 19.7 Êá.
  6. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû: âèäû, ïîíÿòèå, ñòðóêòóðà 30.8 Êá.
  7. Ìèðîâûå ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû 107.3 Êá.
  8. Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû 80.7 Êá.

Ýêîíîìè÷åñêèå ñèñòåìû

Ðàáîòà èç ðàçäåëà: «Ýêîíîìèêà»

I. Die Wirtschaftssysteme


Die Ordnung des Wirtschaftslebens beinhaltet als Kernfrage das Verhältnis
Staat - private Wirtschaft, Bindung und Freiheit im 'Wirtschaftsbereich
sowie Eigentum und Verfügung über di( Produktionsmittel. Die durch die
Industrialisierung hervorgerufene Produktionssteigerung hat in zunehmendem
Maße als politische Komponente die Beziehungen zwischen Stabilität der
Preise, wirtschaftlichem Wachstum, Erhaltung der Kaufkraft und Sicherung
der Arbeitsplätze ins Spiel gebracht, wobei dieses „magisch Viereck' im
Gleichgewicht zu halten ist. Die Verschiedenheit der praktizierten
Wirtschaftssysteme führt jedoch zwangsläufig zui Überbetonung der einen
oder anderen Komponente und damil zu einer entgegengesetzten Entwicklung
innerhalb der freien bzw. sozialen Marktwirtschaft und der Planwirtschaft.
Beide Systeme sind volkswirtschaftliche Denkmodelle, die in der Praxis
vermischt auftreten.

l. Freie Marktwirtschaft
a) Die klassische Nationalökonomie
 Diese Form des Wirtschaftslebens entspricht einem Bedürfnis des handel-
und gewerbetreibenden Industriestaates und dem System des modernen
Kapitalismus. Sie wird dadurch geprägt, dat der Einzelmensch auch im
Wirtschaftsleben sich selbst überlasset bleibt, während auf dem Markt das
freie Spiel der Kräfte herrscht. Kennzeichnend ist das Verhältnis von
Produktion und Bedarf das sich ebenso wie das Verhältnis von Angebot und
Nachfrag von selbst regelt. Es findet also ein marktwirtschaftlich automaÄ
scher Ausgleich aller Interessen statt, wobei sich eine naturlich Auslese
der Besten nach Maßgabe ihrer Leistungen vollzieht. Un die Marktwirtschaft
völlig unbeeinflußt funktionieren zu lassen ist ein von Lenkungsprinzipien
freier Handel, Waren- um Dienstleistungsverkehr sowie eine nahezu
unbegrenzte Gewerbt freiheit erforderlich. Auch die schrankenlose Freiheit
des Eigen tums mit der dazugehörigen Verfügungsmacht über Grund um
Boden muß vom politischen Prinzip her gewährleistet sein. Gleiches gilt für
die Freizügigkeit (d.h. die Beschäftigung, Berufsaus-nbung und
Arbeitsplatzwahl), die Freiheit der Konsumwahl und die Freiheit der Lohn-
/Preisgestaltung.
 Diese Form der klassischen Nationalökonomie hat sich infolge der
„eigentümlichen Dialektik des Freiheitsbegriffes' selbst zer-wört, wobei
die absolute Vertragsfreiheit die Wettbewerbsfreiheit ausgehöhlt hat. Da
die uneingeschränkte Freiheit als solche ihr Regulativ in der
Gesetzmäßigkeit des Marktes findet, die jeweilige Nachfrage sich aber auf
das günstigste Angebot einpendelt, wird - um eine Ordnung
aufrechtzuerhalten - ein Gleichgewicht itr Kräfte vorausgesetzt.
Beispiel: Vielzahl gleich großer, gleich leistungsfähiger und gleich kapi-
ulkraftiger Einzelbetriebe.
Der Markt selbst hat, von diesem freien System ausgehend, das Gleichgewicht
der Kräfte verschoben, da Industrialisierung, Verkehr und Technik den
Großbetrieb gebracht und die Entstehung von Kartellen, Monopolen,
Syndikaten und Konzernen gefördert laben. Dadurch ist in vielen Fällen die
Initiative kleiner und mittlerer Unternehmen erstickt worden und es bedarf
deshalb politischer Überlegungen, um die Investitionsfreudigkeit des
Unternehmens und damit die Expansion der Wirtschaft (= Steigerung : des
Lebensstandards) sicherzustellen.
b) Die soziale Marktwirtschaft (Bundesrepublik) Durch die historische
Entwicklung ist der Automatismus der sich selbst regelnden Wirtschaft
beseitigt. Damit ist auch die Vor-tussetzung für eine völlige Zurückhaltung
des Staates entfallen, 
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