Ðåôåðàòû - Àôîðèçìû - Ñëîâàðè
Ðóññêèå, áåëîðóññêèå è àíãëèéñêèå ñî÷èíåíèÿ
Ðóññêèå è áåëîðóññêèå èçëîæåíèÿ
 

Èñòîðèÿ Ãåðìàíèè

Ðàáîòà èç ðàçäåëà: «Èíîñòðàííûå ÿçûêè»

Kapitel 1: Von der römisch-germanischen Zeit bis zur Teilung des
Franreiches 843/870



2 Germanen


Die Bezeichnung Germanen wird auf eine Vielzahl von Völkern und  Stämmen  in
Nord- und Mitteleuropa, die der sogenannten indo-germanischen  Sprachfamilie
angehören,  anwendet.  Der  Name,  dessen  Bedeutung   unklar   ist,   wurde
ursprünglich  von  den  Kelten   für   benachbarte   nichtkeltische   Stämme
gebraucht.
Im südlichen Teil Skandinaviens bildete sich seit Beginn der  Bronzezeit  (2
Jahrtausend v.Chr) ein zusammenhängender Kulturkreis, der  sich  (wegen  der
Klimaverschlechterung) nach Westen bis in die  Niederlande  und  nach  Osten
ausbreitete.
Schon früh (etwa 2 Jahrtausend v.Chr) gab  es  Siedlungsverbände,  die  sich
durch gemeinsame Sprache, Abstammung (= ïðîèñõîæäåíèå),  Königssippe  (ðîä),
Götterverehrung (ïîêëîíÿòüñÿ), Sitten  (îáû÷àé),  und  Traditionen  einander
zugehörig und von ihren Nachbarn unterschieden fühlen.
Die Geschichtswissenschaft hat die Germanen in die Grossgruppen  der  West-,
Ost-  und  Nordgermanen  eingeteilt.  Westgermanen  nennt  man   alle   jene
Völkerschaften,  die  in  den  ersten  Jahrhunderten  unserer   Zeitrechnung
zwischen Rhein und Elbe, zwischen Nordseeküste und Donau wohnten.  Sie  sind
wieder nach ihren Siedlungsgebieten eingeteilt worden in die a) Rhein-Weser-
Germanen (Bataver, Ubier, Tenkterer, Brukterer -> 3. Jahrhundert  haben  die
Franken gebildet), b) die Nordsee-Germanen (Angeln, Friesen, Sachsen  ->  5.
Jahrhundert haben  Britannien  erobert),  c)  die  Elb-Germanen  (Cherusker-
>Sachsen,   Chatten->Hessen,   Markomannen->Thuringer,    Sweben->Alemannen,
Semnonen). Zu  den  Ostgermanen  gehörten  u.a.  die  Goten  deren  Urheimat
Skandinavien war, Burgunder und Vandalen. Nordgermanen sind im  wesentlichen
die in Skandinavien und Dänemark gebliebenen Völker, von denen  einige  erst
Jahrhunderte später als Normannen oder Wikinger im  mitteleuropäischen  Raum
auftauchten.
Die gesellschaftliche Gliederung der Germanen lässt  als  Grundprinzip  eine
starke patriarchalische Autorität erkennen. Viele Stämme hatten Könige,  die
die mit dem Götterkultzusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen hatten.

3 Germanen und Römisches Reich

Schon 113 v.Chr. waren aus ihrer Heimat Jütland (ïîëóîñòðîâ â Äàíèè  è  ÔÐÃ)
vertriebenen (èçãíàííûå) Kimbern, Teutonen und andere Gruppen in das  Gebiet
des Römischen Reiches eingedrungen, das damals bis in  die  südlichen  Alpen
reichte, und hatten römische Heere besiegt. Um 71  v.  Chr  überschritt  der
schwebische   Heerkönig   Ariovist   mit   zahlreichen   Gefolgsleuten   aus
verschiedenen  Stämmen  den  Oberrhein;  sie  siedelten  sich  westlich  des
Oberrheins  an,  bis  Cäsar  sie  nach  seinem  Sieg  über  Arovist   wieder
zurückdrängte.   Bald   gab   es   jedoch   Bündnisse   zwischen   Rom   und
Germanenfürsten.   Im   römischen   Germanien,   das   um    90    Provinzen
(Hauptstadt=Mogontiacum)  geteilt  wurde,  entwickelte  sich  ein  blühendes
Städtewesen; römischen Techniken wie  die  Ziegel-  (êèðïè÷),  Keramik-  und
Glasherstellung wurden übernommen, wobei die  einheimischen  Baumeister  und
Handwerker am römischen Vorbild  orientierte,  aber  durchaus  eigenständige
Kulturformen schuffen. Auch wurde ein weiträumiges Strassennetz ausgebaut.

4 Arminius

Gebohren im Jahre 18 v.Chr als Sohn des Cherusfürster Segimer, kam  Arminius
zusammen mit seinem Bruder Flavus  als  Kind  zur  militärischen  Ausbildung
nach Rom. In den Germanienfeldzügen (ïîõîä) des Tiberius befehligte  er  4-6
n.Chr die germanischen Hilfsgruppen, wofür er mit dem römischen  Bürgerrecht
ausgezeichnet wurde. Nach der Rückkehr  zu  seinem  Stamm  stellte  er  sich
jedoch an die  Spitze  einer  Verschwörung  (çàãîâîð)  gegen  den  römischen
Statthalter  Publius  Quanctilius  Varus,  der  das  römische  Verwaltungs-,
Steuer-  und  Rechtssystem  im   rechtsrheinischen   Germanien   einzuführen
versuchte. Obwohl Varus von dem romfreundlichen Cherusker  Segestes  gewarnt
wurde, liess er sich im Herbst des Jahres 9 im  Teutoburger  Wald  mit  drei
Legionen in einer Hinterhalt locken (ïîïàäàòü  â  çàñàäó)  und  verlor  sein
ganzes Heer (etwa 20 000 Mann);  er  selbst  beging  (íàõîäèòüñÿ) –  nicht  zuletzt  wegen  der  warmen  Quellen,  -  mit
prachtvollen Bauten ausstatten, zur Kaiserpfalz  ausbauen  liess.  Die  nach
dem Vorbild byzantischer Zentralbauten  gestaltete  achteckige  Pfalzkapelle
mit dem aus Marmorplatten bestehenden Tronsitz des Kaisers  im  Obergeschoss
bildet noch heute den Mittelpunkt des  Aachener  Münsters.  Das  benachbarte
Rathaus steht auf dem Fundament der alten fränkischen Königshalle.

1.22. Lehnswesen (=Besitztum, das ein Lehnsherr einem Vasallen verliehen
hat) und Grundherrschaft

Der  mittelalterliche  Staat   war   ein   “Personenverband“,   er   beruhte
(îñíîâûâàòüñÿ) auf dem persönlichen Verhältnis zwischen dem  Herrscher   und
dem  von  ihm  in  unterschiedlicher  Weise   und   vielfachen   Abstufungen
abhängigen Volk Im Fränkischen Reich war der mächtigste – der  König.  Neben
ihm gab es eine  dünne  Führungsschicht  von  Grundherren;  auch  die  stark
aristokratisch geprägte Kirche besass viele Ländereien.
Der Grossgrundbesitz von König,  Adel  und  Kirche  war  grundherrschaftlich
organisiert. Kennzeichnend für die  Grundherrschaft  waren  die  sogenannten
Fronhofsverbände.  Sie  bestanden  aus  einem  vom  Grundherrn   betriebenen
zentralen Fronhof und von  Unfreien  verschiedenster  Abstufung  selbständig
bewirtschafteten Bauerngütern. Diese Unfreien,  die  man  Grundholde  nennt,
waren dem Grundherrn zu Abgaben und Arbeitsleistungen (Fronen)  verpflichtet
und unterstanden seiner Gerichtsbarkeit. So entstand das Lehnwesen  aus  der
Verschmelzung von Landleihe und persönlicher  Treue  und  Gefolgschaft,  der
sogenannten  Vasallidität.  Der  Lehnvertrag   wurde   auf   Gegenseitigkeit
abgeschlossen, meist symbolisch dadurch, dass der Lehnsmann seine  Hände  in
die des Lehnsherrn legte. Der Lehnsmann verpflichtete  sich  zu  Dienst  und
Treue, der Lehnsherr übergab das Lehen und versprach Schutz und  Treue.  Der
Lehnvertrag endete erst mit dem Tod eines der  Partner,  doch  auch  Untreue
des einen entband den anderen seiner Treuepflicht.
Die Grossen des Reiches standen  damit  als  königliche  Vasallen  in  einem
Abhängigkeitsverhältnis zum Herrscher, aber sie waren  auch  einerseits  als
Amtsträger, als Grafen, als  Markgrafen,  als  Pfalzgrafen  und  Königsboten
(êóðüåð), andererseits als Besitzer eigener  Grundherrschaften  mit  grossen
Machtfülle ausgestattet. Sie selbst konnten sich  durch  Vergabe  von  Land,
Rechten  und  Ämtern  Untervasallen  schaffen  und   damit   einen   eigenen
Machtapparat aufbauen. So setzte sich trotz der Bindung des  Lehens  an  die
persönlichen Elemente Treue und  Vasallität  seit  dem  9.  Jahrhundert  die
faktische  Erblichkeit  (íàñëåäñòâåííîñòü)  der  Lehen  durch.   Wegen   der
zentralen  Rolle  von  Grundherrschaft   und   Lehenswesen   hat   man   der
Gesellschaftsform des Mittelalters den Namen “Feudalismus“ gegeben.

1.23. Reichsteilungen 843/870

Die fränkische Tradition der Herrschaftsteilung  kam  beim  Tode  Karls  des
Grossen 814 nicht zur  Geltung  und  schien  mit  der  sogenannten  Ordinato
Imperii (Reichsordnung) Ludwigs des Frommen von 817  vollends  dem  Gedanken
der Reichseinheit zu weichen, aber der Kaiser selbst löste mit der  Änderung
der   Nachfolgregelung   zugunsten   jüngsten   Sohnes   Karl   des   Kahlen
Sreitigkeiten aus, die schliesslich doch zur Teilung des Reiches führten.
Nach dem Tod des Vaters 840 verbündeten sich Ludwig der  Deutsche  und  Karl
der  Kahle  gegen  den  kaiserliche  Rechte  beanspruchenden  (ïðåòåíäóþùèé)
Lothar I. Der  Bruderkrieg  wurde  843  mit  dem  Teilungsvertrag  beigelegt
(óëàæåíà). Lothar I erhielt Italien, Karl der Kahle behielt den  westlichen,
Ludwig der Deutsche – den östlichen Teil. Die Reichseinheit  blieb  nominell
gewahrt. Die beabsichtigte Vereinigung von West-  und  Ostfränkischem  Reich
gelang nur 885 unter Kaiser Karl III dem  Dicken,  einem  Sohn  Ludwigs  des
Deutschen. Die in den Verträgen von Verdun und Ribemont  (880)  nach  Westen
verschobene Grenze zwischen Teilreichen blieb über  das  Mittelalter  hinaus
im wesentlichen bestehen.

|Daten       |Ereignisse                                                                |
|113-101     |Kämpe der Römer mit Kimbern und Teutonen                                  |
|v.Chr.      |                                                                          |
|58 v.Chr.   |Sieg Césars über Sweben Ariovist bei Mülhausen                            |
|12-9 v.Chr. |Germanenkriege des Drusus                                                 |
|4-6 n.Chr   |Germanenkriege des Tiberius                                               |
|9 n.Chr.    |Schlacht im Teutoburger Wald                                              |
|69-70       |Aufstand des Batavers Civilis                                             |
|Ab 90       |Bau des Limes                                                             |
|98          |Tacius’ “Germania“                                                        |
|166-180     |Markomannenkriege Mark Aurels                                             |
|375         |Hunneneinbruch (Zerstörung des Gotenreiches) (                            |
|410         |Plünderung Roms durch die Westgoten (                                     |
|419-711     |Westgotenreich (bis 507 um Toulouse, dann in Spanien)                     |
|429-534     |Vandalenreich in Nordafrika                                               |
|443-534     |Burgunderreich in den Westalpen                                           |
|453         |Tod Attilas                                                               |
|455         |Plünderung Roms durch die Vandalen                                        |
|476         |Absetzung des letzten weströmischen Kaisers durch den Skiren Odoaker      |
|482-511     |Chlodwig König der Franken                                                |
|486         |Sieg Chlodwigs über den römischen Statthalter Syagrius                    |
|493-526     |Theodorich der Grosse Ostgotenkönig in Italien                            |
|496         |Taufe Chlodwigs                                                           |
|507         |Verdrängung der Westgoten aus Gallien durch Chlodwing (                   |
|531         |Vernichtung des Thüringerreiches durch die Franken                        |
|534         |Vernichtung des Burgunderreiches durch die Franken                        |
|534         |Vernichtung des Vandalenreiches durch Byzanz (                            |
|535-553     |Ostgotenkriege Kaiser Justians des Grossen                                |
|568-774     |Langobardenreich in Italien                                               |
|687         |Sieg Pippins des Mittleren bei Tertry                                     |
|711         |Vernichtung des Westgotenreiches durch die Araber (                       |
|741-768     |Pippin der Jüngere                                                        |
|754         |Pippinische Schenkung                                                     |
|5. Juni 754 |Märtyrertod des Bonifatius                                                |
|768-814     |Karl der Grosse                                                           |
|772-804     |Sachsenkriege                                                             |
|774         |Vernichtung des Langobardenreiches durch Karl den Grossen                 |
|25. Dez 800 |Kaiserkrönung Karls des Grossen                                           |
|843/870/880 |Teilungsverträge von Verdun/Meersen/Ribemont                              |
|843-876     |Ludwig der Deutsche ostfränkischer König                                  |
|900-911     |Ludwig das Kind (letzter ostfränkischer Karolinger)                       |




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