Ðåôåðàòû - Àôîðèçìû - Ñëîâàðè
Ðóññêèå, áåëîðóññêèå è àíãëèéñêèå ñî÷èíåíèÿ
Ðóññêèå è áåëîðóññêèå èçëîæåíèÿ
 

Ðåëèãèÿ Ãåðìàíèè

Ðàáîòà èç ðàçäåëà: «Èíîñòðàííûå ÿçûêè»


                            Religion und Kirchen


                  Religion und Denken  gehören  zusammen,  denn  sie  haben
                  denselben Inhalt. Wie die  Religion,  so  will  auch  das
                  wahre  Denken  die  Bestimmung  des  Menschen  in  seinem
                  Verhältnis zum gesamten Sein und  dessen  geheimnisvoller
                  letzter Einheit begreifen.

                  Albert Schweizer, 1875-1965 Theologe, Arzt und Philosoph



»Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die  Freiheit  des  religiösen
und  weltanschaulichen  Bekenntnisses  sind  unverletzlich.  Die  ungestörte
Religionsausübung wird gewährleistet.« Diese  Bestimmung  des  Grundgesetzes
(Artikel 4)  empfindet  jeder  Bürger  der  Bundesrepublik  Deutschland  als
selbstverständliches Grundrecht.

1.Die Verteilung der Konfessionen.

Etwa 85% der Bevölkerung bekennen sich  zu  einer  der  beiden  christlichen
Konfessionen,  und  zwar  ziemlich  genau  je  die   Hälfte   zur   römisch-
katholischen  und  zur  evangelischen  Konfession;  eine  kleine  Minderheit
gehört anderen christlichen Gemeinschaften an.  Der  evangelische  Volksteil
überwiegt im Norden, der katholische im Süden der Bundesrepublik. Rheinland-
Pfalz, das Saarland und  Bayern  sind  mehrheitlich  katholisch,  in  Baden-
Württemberg und Nordrhein-Westfalen  sind  beide  Konfessionen  etwa  gleich
stark, in den übrigen Bundesländern überwiegen die Evangelischen.

2.Historischer Hintergrund.

 Die  heutige  Verteilung  der  christlichen  Konfessionen  stammt  aus  dem
Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die Wurzeln  des  besonderen
deutschen Verhältnisses zwischen Staat  und  Kirche.  Nach  jahrzehntelangen
Kämpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden  (1555)  der  Grundsatz  »cuius
regio, eius  religio«  (wessen  Gebiet,  dessen  Religion)  festgelegt:  Der
Landesherr  erhielt  das  Recht,  die  Konfession   seiner   Untertanen   zu
bestimmen. Der  Westfälische  Friede  (1648)  schränkte  dieses  Recht  ein;
fortan durften die Untertanen bei ihrem  alten  Glauben  bleiben,  wenn  der
Landesherr die Konfession wechselte,  wie  z.B.  der  Kurfürst  von  Sachsen
1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kirche  -  die  u.  a.  darin  zum
Ausdruck kam, daß die evangelischen Fürsten zugleich die  obersten  Bischöfe
ihrer Länder waren - wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben. Sie begann  sich
erst im 19. Jahrhundert zu lockern. Die Weimarer Reichsverfassung  von  1919
vollzog die Trennung von Staat und  Kirche,  ohne  jedoch  die  historischen
Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit  geschaffene  Rechtslage  besteht
im wesentlichen noch  heute,  denn  das  Grundgesetz  hat  die  betreffenden
Bestimmungen der Weimarer Verfassung im Wortlaut übernommen.
3.Kirche und Staat.
 In der Bundesrepublik Deutschland gibt es  keine  Staatskirche.  Der  Staat
steht den Religionen und Weltanschauungen  neutral  gegenüber.  Die  Kirchen
sind jedoch  keine  privaten  Vereinigungen,  sondern  öffentlich-rechtliche
Körperschaften besonderer Art, die in einem  partnerschaftlichen  Verhältnis
zum Staat stehen.
  Das Verhältnis der Kirchen zum Staat ist außer durch die Verfassung  durch
Konkordate  und  Verträge  geregelt.  Zur   Wahrnehmung   ihrer   Interessen
gegenüber Bundesregierung und Parlament unterhalten sie  Bevollmächtigte  in
Bonn. Die Vermögensrechte der Kirchen sind garantiert.  Sie  haben  Anspruch
auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser zahlt  z.  B.  Zuschüsse  zur
Besoldung der Geistlichen und übernimmt ganz oder teilweise die  Kosten  für
bestimmte kirchliche Einrichtungen,  z.B.  Kindergärten,  Krankenhäuser  und
Schulen. Die Kirchen haben das  Recht,  von  ihren  Mitgliedern  Steuern  zu
erheben, die in der Regel von  staatlichen  Behörden  gegen  Erstattung  der
Erhebungskosten eingezogen werden. Der Austritt  aus  einer  Kirche  erfolgt
durch Erklärung vor einer  staatlichen  Behörde.  Der  geistliche  Nachwuchs
erhält seine Ausbildung größtenteils an den staatlichen  Universitäten;  die
Kirchen haben einen verbrieften Einfluß auf die Besetzung der  theologischen
Lehrstühle.
  Diese weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor
engen Bindungen an den Staat sind nicht unumstritten.  Trotz  gelegentlicher
Kritik bedeutet jedoch schon  allein  die  Tätigkeit  der  Kirchen  bei  der
Unterhaltung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen  der
Beratung und Betreuung, Schulen und Ausbildungsstätten ein kaum  ersetzbares
karitatives und soziales Engagement, das aus dem  öffentlichen  Leben  nicht
mehr wegzudenken ist.

4.Die evangelische Kirche.

  Die  Evangelische  Kirche  in  Deutschland  (EKD)  ist  ein  Bund  von  17
weitgehend   selbständigen   lutherischen,   reformierten    und    unierten
Landeskirchen. Die Grenzen der Kirchengebiete überschneiden  sich  zum  Teil
mit denen der Bundesländer.  Oberstes  Gesetzgebungsorgan  ist  die  Synode,
oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am Sitz der Bundesregierung ist  die
EKD durch einen Bevollmächtigten vertreten.
 Von  den  17  Landeskirchen  sind  7  lutherisch:  Bayern,   Braunschweig,
Hannover,   die   Nordeibische    Kirche,    Oldenburg,    Schaumburg-Lippe,
Württemberg; 2 reformiert:  Lippe,  Nordwestdeutschland;  8  uniert:  Baden,
Berlin  (West),  Bremen,  Hessen  und  Nassau,   Kurhessen-Waldeck,   Pfalz,
Rheinland, Westfalen. Als »reformiert« bezeichnet man eine Kirche,  die  auf
das Bekenntnis Calvins zurückgeht, als »uniert« eine Kirche, die  auf  einem
Zusammenschluß von Reformierten und Lutheranern beruht.
  Die lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und  Württemberg
sind  in  der  Vereinigten  Evangelisch-Lutherischen   Kirche   Deutschlands
(VELKD) zusammengefaßt. Zur Evangelischen Kirche  der  Union  (EKU)  gehören
die  unierten  Kirchen  in  Berlin  (West),  Rheinland  und  Westfalen.  Die
»Arnoldshainer  Konferenz«  ist  eine   Arbeitsgemeinschaft   der   unierten
Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen  und  der  lutherischen
Kirche in Oldenburg.
  Die EKD pflegt enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der
DDR. Im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung richten beide Kirchen  in
Lebensfragen gemeinsame Worte an  die  Öffentlichkeit  in  beiden  deutschen
Staaten.
  Die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehören  dem  Ökumenischen
Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an.  Mit  der  römisch-katholischen  Kirche
besteht eine enge Zusammenarbeit. Die ökumenische Bewegung, an der  die  EKD
starken Anteil nimmt, wächst immer mehr über das Institutionelle hinaus  und
wird  zur  Sache  der  einzelnen  Christen.  In  vielen  evangelischen   und
katholischen Gemeinden haben sich ökumenische Arbeitskreise gebildet.

  Die Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionellen  Prägung
entsprechend - auch an der  Arbeit  des  Lutherischen  Weltbundes  oder  des
Reformierten Weltbundes.

5.Die katholische Kirche.

 In der Bundesrepublik Deutschland  einschließlich  Berlin  (West)  bestehen
fünf Kirchenprovinzen  der  römisch-katholischen  Kirche.  Sie  umfassen  22
Bistümer, davon 5 Erzbistümer:
   -das Erzbistum Köln mit den Bistümern Aachen, Essen, Limburg, Münster,
Osnabrück,   Trier;
   -das Erzbistum Paderborn mit den Bistümern Fulda und Hildesheim;
   -das Erzbistum München-Freising mit den Bistümern Augsburg, Passau und
Regensburg;
   -das Erzbistum Bamberg mit den Bistümern Eichstätt, Speyer und Würzburg;
   -das Erzbistum Freiburg mit den Bistümern Mainz und Rottenburg-Stuttgart.
  Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.
  Diese  Einteilung  der  Diözesen  stammt  im  wesentlichen  aus  dem   19.
Jahrhundert; einige Bistümer wurden erst im 20. Jahrhundert  errichtet.  Die
Erzbischöfe und Bischöfe der Bundesrepublik  beraten  gemeinsame  Fragen  in
der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn.  Die  Impulse,  die
das II. Vatikanische Konzil für die Mitwirkung  der  katholischen  Laien  in
der Kirche und an den Aufgaben der Kirche gegeben hat, werden von  gewählten
Vertretungen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von Papst  Johannes
Paul II.  1980  und  1987  in  der  Bundesrepublik  haben  der  ökumenischen
Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke Anstöße gegeben.

6.Kleinere Religionsgemeinschaften

.  Zu  den  kleineren  Religionsgemeinschaften  gehören   insbesondere   die
sogenannten  Freikirchen,  d.h.  Kirchen,  für   die   ihr   Charakter   als
»Freiwilligkeitskirche« im Gegensatz zur  Volkskirche  bestimmend  ist.  Die
Mitgliedschaft  gründet  sich  auf  eigene  Entscheidung,  nicht   auf   die
Kindertaufe.
  Zwei der  größten  evangelischen  Freikirchen,  die  Methodisten  und  die
Evangelische  Gemeinschaft,  haben  sich  im  Jahre  1968  zur  Evangelisch-
methodistischen  Kirche  zusammengeschlossen.  Daneben  gibt  es  den   Bund
Evangelisch-Freikirchlicher  Gemeinden   (Baptisten).   Die   altkatholische
Kirche entstand als Abspaltung von der römisch-katholischen  Kirche  in  den
1870er Jahren nach dem l.  Vatikanischen  Konzil.  Die  Mennonitengemeinden,
die Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) und die Heilsarmee  besitzen
durch ihre soziale Aktivität ein nicht unbeträchtliches Gewicht.
  Im Deutschen Reich  wohnten  1933  etwa  530000  Juden.  Heute,  nach  der
nationalsozialistischen Verfolgungs-  und  Ausrottungspolitik,  gibt  es  65
jüdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren größte die in Berlin  (West)
mit 6000 und Frankfurt a.  M.  mit  knapp  5000  Mitgliedern  sind.  In  der
Bundesrepublik leben darüber hinaus etwa 15000 Juden, die  nicht  Mitglieder
der jüdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der  jüdischen  Gemeinden
ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. 1979 wurde in  Heidelberg  eine
Hochschule für jüdische Studien  gegründet,  die  inzwischen  internationale
Anerkennung gefunden hat.
  Durch die Anwesenheit der zahlreichen  ausländischen  Arbeiter  und  ihrer
Angehörigen haben Religionsgemeinschaften, die früher  in  Deutschland  kaum
vertreten waren, stark an Bedeutung gewonnen. Das gilt für  die  griechisch-
orthodoxe  Kirche  und  besonders  für  den  Islam.  Heute  leben   in   der
Bundesrepublik mehr als 1,8 Millionen Moslems, zumeist Türken.



7.Gemeinsames Handeln.

 In den Jahren 1933-1945 haben viele evangelische und  katholische  Christen
tapfer gegen die Hitler-Diktatur

gekämpft. Stellvertretend seien hier Pastor  Martin  Niemöller  und  Bischof
Clemens August Graf von Galen genannt. Die Zusammenarbeit  in  diesem  Kampf
hat das Verständnis  füreinander  gestärkt  und  die  gemeinsame  politische
Verantwortung deutlich gemacht. Aufgrund dieser Erfahrungen wird  heute  von
den Kirchen in hohem Maß öffentliche Verantwortung wahrgenommen, auch  durch
Denkschriften und andere Formen publizistischer Tätigkeit.
 Auf vielfältige Weise wenden sich die Konfessionen an die  Öffentlichkeit.
Besonders zu nennen sind hier  die  beiden  Laienbewe-gungen,  der  Deutsche
Katholikentag (seit 1848) und  der  Deutsche  Evangelische  Kirchentag  (neu
seit 1949). Die karitative  Arbeit  der  Kirchen  leistet  auf  katholischer
Seite der Deutsche Caritasverband, auf evangelischer das Diakonische Werk.
 Seit  dem  Wiederaufbau  im  Inneren  haben  sich  beide  Kirchen  in  der
Entwicklungshilfe  stark   engagiert.   Es   entstanden   große   kirchliche
Hilfswerke, die aus freiwilligen Spenden der  Gläubigen  finanziert  werden.
So  sammelten  die  evangelische  Aktion  »Brot  für  die  Welt«   und   das
katholische Werk  »Misereor«  Milliardenbeträge  für  die  Linderung  akuter
Notfälle und die Verbesserung der  Lebensverhältnisse,  vor  allem  für  die
Förderung   langfristiger   Entwicklungsmaßnahmen   und   die   Hilfe    zur
Selbsthilfe.

In  jüngster  Zeit  haben  sich  die  christlichen  Kirchen  -  auch   durch
offizielle Stellungnahmen - in den Diskussionen über Frieden und  Abrüstung,
Ausländer- und Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Umweltschutz zu Wort


 8.Antisemitismus

Als größte nichtchristliche Religionsgemeinschaft in Deutschland wurden die
Juden zu einem Hauptangriffsziel nazisti-scher Politik. Barbarischer
Antisemitismus wurde zur gewaltsam durchgesetzten Staatsdoktrin
(politischer Grundsatz) und gipfelte in der massenweisen Vertreibung und
Ausrottung von Juden. Die deutsche Bevölkerung bezog dagegen im großen und
ganzen keine Opposition.

Ab 1935 galten für Juden in Deutschland folgende Verbote Verboten war den
Juden u.a.:
• Benutzung von Kraftwagen
• Benutzung von Leihbüchereien
• Benutzung öffentlicher Badeanstalten
• Benutzung öffentlicher Fernsprecher
• Benutzung von Fahrkartenautomaten
• Benutzung von Parkbänken, die nicht gelb gestrichen waren
• Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen (nur mit Fahrerlaubnis)
• Benutzung von Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln
• Ausübung von freien und vielen anderen Berufen
• Beschäftigung nichtjüdischer Hausangestellter
• Bestellung von Sachverständigen
• Besuch von Gaststätten
• Betreten bestimmter Straßen in den Städten
• Betreten von Bahnhöfen, Wartesälen
• Betreten von Wäldern
• Bezug von Fleisch, Fisch und anderen Lebensmitteln
• Einzelbeschäftigung von Arbeitern
• Empfang von Gratifikationen und Ruhegehältern
• Empfang von Kontrollkarten für Auslandsbriefverkehr
• Führung von Künstlernamen
• Halten von Brieftauben und Haustieren
• Mitgliedschaft in Privatversicherungen
• Tragen von Orden und Abzeichen aller Art
• Verlassen der Wohngemeinde (außer mit besonderen Genehmigungen)
• Verlassen der Wohnungen (nachts)
• Verfügung über bewegliches Eigentum und sonstiges

.
Nach 1945 suchte die evangelische Kirche einen neuen Anfang. Es ging um das
Ausmaß der Erneuerung der Kirche. Ein besonders brisanter Punkt der
innerhalb der Kirchen geführten Auseinandersetzungen war die Frage nach der
kirchlichen Mitschuld an der nationalsozialistischen Diktatur. Ein
prominenter Vertreter der Bekennenden Kirche, Pastor Martin Niemöller (1892-
1984), erklärte dazu im August 1945:

»Unsere heutige Situation ist aber auch nicht in erster Linie die Schuld
unseres Volkes und der Nazis. Wie hätten sie den Weg gehen sollen, den sie
nicht kannten? Sie hatten doch einfach geglaubt, auf dem rechten Weg zu
sein! - Nein, die eigentliche Schuld liegt auf der Kirche; denn sie allein
wußte, daß der eingeschlagene Weg ins Verderben führte, und sie hat unser
Volk nicht gewarnt.«

9.Kirche in Deutschland nach 1945 -Aufbruch wohin?
Die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und die Entstehung von
unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen in beiden deutschen Staaten
beeinflußten auch diekirchliche Entwicklung. Zu drängenden Problemen, die
sich zudem in der Bundesrepublik Deutschland wie der Deutschen
Demokratischen Republik differenziert stellten, ergriffen Christen
unterschiedliche Positionen.

Drei große Komplexe zeigten sich dabei immer wieder:
• die Verantwortung der Kirchen für die Entwicklungen unter der
Naziherrschaft, besonders das Versagen in der Judenfrage,
• die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands,
• die atomare Kriegsgefahr und die Aufrüstung Deutschlands.



10.Säkularisierung: werden es wirklich immer weniger?
 Umfragen zur
 Religion:
  Seit  1980  wurden  mehrere  Studien  erarbeitet,   die   sich   mit   der
gesellschaftlichen Bedeutung von Religion beschäftigen. In elf  europäischen
Ländern und den USA wurde  1981/82  eine  große  Umfrage  durchgeführt.  Sie
hatte zum Ziel, die Werte  zu  ermitteln,  die  gesellschaftliche  Bedeutung
besitzen.  In  anderen  Umfragen  wurde  dem  Zusammenhang  von   religiöser
Überzeugung und Einstellung zu  gesellschaftlichen  Problemen  nachgegangen.
Einige beachtenswerte Ergebnisse finden sich auf den folgenden Seiten.
  Im Frühjahr 1987 veröffentlichte das Demoskopische Institut in  Allensbach
einen  auf  die  BRD  bezogenen  Auswertungsbericht.  Für  das  Gebiet   der
ehemaligen DDR  lagen  solche  detaillierten  und  aktuellen  Untersuchungen
bisher öffentlich nicht vor.
                  Als Ergebnisse wurden u. a. ermittelt: deutliche
                  Überalterung der Gottesdienstbesucher; Religiosität und
                  Kirchlichkeit sind bei Frauen wie Männern im Rückgang;
                  Frauen sind stärker religiös eingestellt und auch der
                  Kirche näher als dies bei Männern der Fall ist; die
                  Jüngeren sind weniger religiös als die Älteren, die
                  Berufstätigen weniger als die Nichtberufstätigen.
Kirchliches
Leben
  Von Bedeutung für die Intensität kirchlichen  Lebens  ist  die  Größe  der
Stadt. Der Anteil der Besucher von  Gottesdiensten,  derjenigen,  die  beten
und derjenigen,  die  an  ein  Weiterleben  nach  dem  Tode  glauben,  sinkt
deutlich  mit  zunehmender  Einwohnerzahl  einer  Stadt.   Je   größer   die
Einwohnerzahl, um so niedriger der Anteil der  religiös  eingestellten  bzw.
kirchlich gebundenen Bevölkerung.



Säkularisierung: Werden es wirklich immer weniger?

|Frage: »Welche von den Aussagen hier kommt Ihren  |
|Überzeugungen am nächsten?« (Vorlage einer Liste) |
|                |Personen, die an Gott |Es sind  |
|                |glauben, begreifen ihn|ohne     |
|                |als                   |faßbaren |
|                |                      |Gottesbeg|
|                |                      |riff     |
|                |leibhaftige|eine      |         |
|                |n Gott     |geistige  |         |
|                |           |Macht     |         |
|                |%          |%         |%        |
|USA             |69         |25        |5        |
|Europa          |40         |41        |15       |
|Bundesrepublik  |38         |48        |14       |
|Deutschland     |           |          |         |
|Schweden        |34         |47        |16       |
|Dänemark        |39         |32        |19       |
|Großbritannien  |40         |42        |15       |
|Republik Irland |77         |15        |5        |
|Holland         |52         |30        |14       |
|Belgien         |50         |27        |17       |
|Frankreich      |39         |31        |25       |
|Spanien Italien |62         |23        |12       |
|                |31         |55        |9        |

Aussagen auf der Liste:
(1) Es gibt einen leibhaftigen Gott.
(2) Es gibt eine geistige Macht.
(3) Ich weiß nicht richtig, was ich glauben soll.
(4) Ich glaube nicht, daß es einen Gott oder irgendeine geistige Macht
gibt.
(Quelle: Internationale 'wertestudie 1981/82)

Solche Zusammenhänge lassen sich bis 1990 auch für die Entwicklung
hinsichtlich Religiosität und Kirchlichkeit auf dem Gebiet der ehemaligen
DDR nachweisen. Bei aller Übereinstimmung sind besonders zwei Unterschiede
wichtig: die Säkularisierung ist im Osten Deutschlands erheblich großer
.Außer-  dem ist hier der Protestantismus die eindeutig vorherrschende
Konfession. Ende der 80er Jahre waren über 85 Prozent aller
Kirchenmitglieder protestantisch, zwölf Prozent katholisch und etwa ein
Prozent gehörte zu einer der etwa 30 kleineren Religionsgemeinschaften.



 Die Altersstruktur von Kirchennahen und Kirchenfernen

|           |1953                               |
|           |Insges|Katholiken   |Protestanten  |
|           |amt   |             |              |
|           |%     |kirche|kirche|kirche|kirchen|
|           |      |nnah  |nfern |nnah  |fern   |
|           |      |%     |%     |%     |%      |
|18-24 Jahre|14    |16    |15    |12    |17     |
|           |10    |8     |10    |9     |13     |
|25-29 Jahre|29    |25    |35    |26    |31     |
|           |28    |30    |29    |28    |25     |
|30-44 Jahre|19    |21    |11    |25    |14     |
|           |      |      |      |      |       |
|45-59 Jahre|      |      |      |      |       |
|           |      |      |      |      |       |
|60 Jahre   |      |      |      |      |       |
|und älter  |      |      |      |      |       |
|           |100   |100   |100   |100   |100    |

|            |1979                              |
|            |Insges|Katholiken   |Protestanten|
|            |amt   |             |            |
|            |%     |kirche|kirche|kirche|kirch|
|            |      |nnah %|nfern |nnah  |enfer|
|            |      |      |%     |%     |n %  |
|18-24 Jahre |13    | 8    | 16   |  9   | 17  |
|25-29 Jahre |10    |4     |14    |4     |10   |
|30-44 Jahre |29    |16    |29    |20    |35   |
|45-59 Jahre |22    |27    |23    |22    |20   |
|60 Jahre und|26    |45    |18    |45    |18   |
|älter       |      |      |      |      |     |
|            |100   |100   |100   |100   |100  |

1953 ohne Saarland und West-Berlin (Quelle: Allensbacher Archiv, lfD-
Umfragen 225, 1287)



11.Andere Jugendinteressen:
Zunehmend wichtiger wird es, das Interesse, insbesondere bei jüngeren
Menschen an Astrologie, Parapsychologie, Hellsehen u. a. wahrzunehmen. Es
wird ein Zusammenhang vermutet zwischen rückläufiger traditioneller
Religiosität und der Hinwendung zu diesen Praktiken. Die Ergebnisse der
Shell-Studie lassen erkennen, daß für zunehmend mehr Jugendliche die
Konfessionszugehörigkeit belanglos wird. Erkennbar wird eine erhebliche
Distanz zur Kirche. Jeder zweite der 15- bis 24jähri-gen zeigte aber eine
aktive Bereitschaft für eine »religiöse, transnaturale Dimension« seines
Lebens.
Auch wenn traditionelle Kirchen und konfessionelle Bindungen abnehmen, wird
dennoch die Hälfte der Jugendlichen von religiösen Fragen bewegt. Sie
wählen aber weder den Weg in die Kirchen, noch strömen sie in hellen
Scharen zu den Jugendreligionen.
Das Auflösen kirchlicher Bindungen und der Verzicht auf kirchliche
Leistungen gehen einher mit abnehmender Anerkennung des überlieferten
christlichen Glaubens. Das bedeutet freilich nicht, daß nachlassender
Besuch des Gottesdienstes generell mit dem Rückgang christlichen Glaubens
gleichgesetzt werden kann. Es sind tendenziell immer weniger, die vom
christlichen Glauben Trost und Beistand in gesellschaftlichen wie
individuellen Konflikten erhoffen. Immer mehr Menschen erwarten
augenscheinlich vom christlichen Glauben immer weniger und schließlich gar
nichts mehr. Weder für die Bewältigung der persönlichen Probleme, Konflikte
und Krisen, noch bei der Lösung gesellschaftlicher Problem- und
Handlungsfelder werden der betreffenden Religion Lösungen oder
Trostvermittlung zugetraut.



12.Politik und Religion: geht das gut?

Christliche Parteien

Politische Parteien und Bürgerbewegungen unterhalten Beziehungen und
Kontakte zu Kirchen und religiösen Einrichtungen. Sie sind bestrebt, dabei
ihre politischen Auffassungen einzubringen. Und natürlich gehören Christen
- Katholiken und Protestanten - allen zur Zeit in Deutschland bestehenden
Parteien an. Manche dieser Parteien verfügen über besondere Ar-beits- bzw.
Interessenkreise für die Christen unter ihren Mitgliedern. Einige Parteien
berufen sich in ihrem Programm bewußt auf christliche Werte und christliche
Ethik. Als solche christlichen Werte werden z. B. Nächstenliebe,
Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung und Solidarität genannt.
Eine solche Partei ist nicht die Partei einer Kirche und nicht die Partei
der Christen im engeren Sinn. Sie ist insofern eine christliche Partei, als
sie erklärt, auf der Basis christlicher Werte Politik zu machen.

Christliche Haltungen zur Politik

Christliche Auffassungen können sich mit sehr unterschiedlichen politischen
Überzeugungen verknüpfen. Christlicher Konservatismus ist ebenso möglich
wie der »religiöse Sozialismus«. Die Verbindung von Politik und Religion
sehen Religionsgemeinschaften wie auch einzelne Christen unterschiedlich.
Manche stimmen einer Verbindung von Religion und Politik generell nicht zu.
Dazu gehören jene, die es ablehnen, sich an der Politik zu beteiligen, wie
z.B. Zeugen Jehovas. Andere verweigern aus Glaubensgründen den Wehrdienst
und sind so konsequente religiöse Pazifisten, wie z.B. Quäker. Kirchen und
Religionsgemeinschaften treffen politische Aussagen, wenn sie sich zu
gesellschaftlichen Themen äußern, z. B. in Enzykliken (päpstlichen
Lehrschreiben), in Hirtenbriefen (kirchlichen Rundschreiben) und in
Denkschriften.
So sagen viele Christen, daß ihr Glaube an Christus den Erlöser sie für die
Schwachen, die Leidenden und Elenden auf unserer Welt eintreten läßt. Ihr
Einsatz für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit sei Ausdruck ihres
Glaubens. In den Kirchen der bisherigen DDR haben sich immer wieder
Christen für diese Ziele eingesetzt. Insbesondere auf Veranstaltungen
während der jährlichen Friedensdekaden im November oder auf Kirchentagen
geschah dies.



Den Abschluß unserer Überlegungen zu diesem wichtigen Problem, das die
Grundsätze menschlichen Zusammenlebens berührt, sollen die Aussagen eines
spanischen Gelehrten, Professor Ivan C. Iban, bilden:
»Ich glaube erstens, daß der Staat die Auswahl der Werte, die er schützen
will, ändern muß. In seinem Bemühen, die Gruppen, die Minderheiten usw. zu
schützen, hat er den Schutz des Wichtigsten vergessen: den Schutz des
einzelnen Menschen. Der einzelne muß geschützt werden, nicht die Gruppe.
Und zweitens meine ich, daß jedes Handeln eines Staatsbürgers, daß niemand
anderem schadet, ein Recht ist.«

Befürwortet  wird  eine  Haltung   des   Staates,   »den   neuen   und   den
traditionellen Religionen denselben Rechtsstatus zu gewähren.«



                             Ñïèñîê ëèòåðàòóðû:



1.Preißler H.;Bohm G.,Pleßke G.“Religionen unserer Welt“-Militzke
Verlag.,Leizig 1992.
2.Glasenapp,H.v.:“Die fünf großen Religioen.-Düsseldorf:Eugen Diederichs
Verlag,1952ü.ö
3. Ëèíãâîñòðàíîâåä÷åñêèé ñëîâàðü.Ãåðìàíèÿ.



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